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Herzlich Willkommen

auf den Internetseiten der Improva GmbH.

Die Improva GmbH ist als Versicherungsmakler tätig.

Versicherungsvermittler gibt es viele. Versicherungsmakler sind davon die wenigsten. Warum ein Versicherungsmakler Ihre Interessen grundsätzlich besser umsetzen kann als ein gebundener Vermittler, wird hier erläutert.

Allerdings reicht der Berufsstatus kaum aus, um kundengerecht zu beraten. Neben der Möglichkeit, Ihre Interessen ungebunden von Produktgebern der Finanz- und Versicherungsbranche umzusetzen, ist eine sehr gute Qualifikation ein weiteres wichtiges Merkmal.

Noch besser wird das Ergebnis für Sie, wenn Ihr Partner langjährige Erfahrung in seiner Tätigkeit hat. Erfahrung kann man nicht kaufen, auch nicht lernen. Erfahrung kann man nur sammeln. Das braucht Zeit.

Wenn Ihr Ansprechpartner dann noch inständig Ihre Interessen in den Vordergrund stellt, haben Sie schon gewonnen.

Die Mitarbeiter der Improva GmbH haben den Anspruch, diese Kriterien zu erfüllen. Diese Seiten sollen Ihnen dafür einen ersten Eindruck vermitteln. Für einen abschließenden Eindruck stehen wir Ihnen gern telefonisch oder im persönlichen Gespräch bereit.

 

Thomas Jänsch

Geschäftsführer Improva GmbH

Blog

Arbeitgeberzuschuss PKV bei Kurzarbeit

Bedingt durch Maßnahmen und Auswirkungen infolge des Coronavirus wird der eine oder andere privat krankenversicherte Arbeitnehmer in Kurzarbeit versetzt. Das Einkommen sinkt, der Beitrag zur PKV bleibt. Es ist möglich, dass während des Bezugs von Kurzarbeitergeld die Beiträge zur PKV komplett vom Arbeitgeber getragen werden. Der Sachverhalt ist im Sozialgesetzbuch geregelt: SGB V § 257 …

Reiseversicherung und Coronavirus

Eine Reiserücktrittsversicherung leistet, wenn Sie eine Reise wegen Tod, Unfall, Krankheit oder Schäden am Eigentum nicht antreten können. Der exakte Versicherungsumfang und die Leistungsauslöser sind in den jeweiligen Versicherungsbedingungen definiert. Eine Reisewarnung oder die Angst vor Krankheiten lösen keine Leistungspflicht der Versicherung aus. Sollten Sie oder mitversicherte Personen (z. B. Ehegatten, Kinder, Eltern) mit dem Coronavirus infiziert …

Neuerungen 2019

Wie jedes Jahr stehen auch für 2019 viele Neuerungen für die Bürger an, weil der Gesetzgeber nicht untätig gewesen ist. Grundlegende Änderungen betreffen die gesetzliche Krankenversicherung, wo das „GKV-Versichertenentlastungsgesetz“ viele Selbstständige entlastet und hohe Mindestbeiträge herabsetzt, die für viele zur Schuldenfalle wurden. Aber auch Familien freuen sich über eine Erhöhung des Kindergeldes und der Steuerfreibeträge. …

Das sagen unsere Kunden

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Beratung zu PKV

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April 30, 2020

fachlich sehr versierte Beratung und leicht verständlich vermittelt

Enrico Schneider

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